Hurra, es darf unter Auflagen wieder gemeinsam gewandert werden!
Daher hat der Vorstand die von der Mitgliederversammlung beschlossenen zukünftige Wandertermine 2020 grundsätzlich reaktiviert. Wanderungen an diesen Terminen dürfen unter den jeweils gültigen behördlichen Vorgaben und Auflagen durchgeführt werden.
Nun ist es an den Tourenführern der jeweiligen Wanderung zu entscheiden, ob er/ sie an dem Termin eine Wanderung anbieten.
Die Tourenführer werden dabei den Ort und Ablauf ihrer Tour an die aktuelle Gegebenheiten und Vorgaben anpassen (müssen); z.B. anstelle einer weiteren Zugfahrt stattdessen eher eine andere Tour im Heimatgebiet o.ä.
Selbstverständlich werden die Details der jeweiligen Touren rechtzeitig im Vorfeld kommuniziert.
WICHTIG dabei:
– Teilnahme von Mitgliedern von Risikogruppen auf eigene Gefahr
– Anzahl TN gemäß Verordnung „Sportbetrieb“ (wir lesen dort: mehr als 10 möglich)
Die Termine finden Sie im aktuellen Wanderplan 2020.
Hinweis: Reaktiviert wurden nur die Wanderungen Die übrigen Veranstaltungstermine des Wanderplans bleiben nach wie vor ausgesetzt.